101. Ergänzungslieferung 2026

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Mit der vorliegenden 101. Ergänzungslieferung des Wilson Blanke werden Wiederrum zahlreiche vom Verordnungsgeber geänderte Gesetze und Verordnungen aktualisiert. Wichtigste Änderung für die Apotheken ist ein geändertes Tierarzneimittelrecht. Seit 1. Januar 2026 ist hierzulande ein geändertes Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft.

Hauptziel: die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Mit der Neuregelung müssen Tierärztinnen und -ärzte nun die eingesetzten Antibiotikamengen für einen deutlich erweiterten Kreis von Nutztieren jährlich dokumentieren und online melden. Darüber hinaus ist mit der Novelle auch der Versand von Rx-Tierarzneimitteln partiell wieder zulässig.

Das geänderte TAMG dient der Anpassung an die unionsrechtlichen Vorgaben im Bereich der Veterinärmedizin (insbesondere die Verordnung (EU) 2019/6). Um den Einsatz von Antibiotika besser zu überwachen und die Gefahr von Resistenzen einzudämmen, wurde die Erfassung der Verbrauchsmengen dieser Medikamente auf weitere Tierarten ausgedehnt. Veterinärmediziner müssen außer bei klassischen „Nutztieren“ wie etwa Kühen oder Schweinen nun auch bei anderen zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren (etwa Schafe, Ziegen, Kaninchen, Fische) die Verbrauchsmengen von antibakteriell wirkenden Medikamenten dokumentieren. Die Meldepflicht besteht jährlich (statt bislang halbjährlich), die Datenerfassung erfolgt dabei EU-weit harmonisiert.

Ursprünglich waren auch Antibiotikameldungen für Haustiere (etwa Hunde und Katzen) vorgesehen. Dies wurde nach Angaben des federführenden Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verschoben und soll nun erstmalig bis zum 14. Januar 2030 erfolgen (§ 95 Nummer 2 TAMG).

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